Teilnahmebedingungen
  1. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewußt (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Waffenattrappen, etc.).
  2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
  3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb dafür vorgesehener Feuerstellen, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung.
  4. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
  5. Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen und Jugendliche mit Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten. Bei Regelverstößen kann diese Teilnahmeberechtigung entzogen werden.
  6. Wird die Veranstaltung abgesagt, so wird der komplette Beitrag zurückerstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht.
  7. Rauchen und der Genuß alkoholischer Getränke unterliegen den gesetzlichen Richtlinien des jeweiligen Landes. Diese Richtlinien und Gesetze sind einzuhalten.
  8. Ihre Anmeldung zur Con bedeutet, daß Sie diese Regeln ausdrücklich anerkennen und sich im Verlauf Ihres Aufenthalts am Veranstaltungsort aber auch in der näheren Umgebung dementsprechend verhalten. Wir wollen keinen schlechten Ruf hinterlassen, damit wir auch weiterhin Veranstaltungen durchfüren können.
  9. Beachten Sie bitte, daß wir ein Star-Trek-Rollenspiel veranstalten. Wir achten die Philosophie von Star-Trek und lösen Konflikte durch Verhandlung, Verständnis und Diplomatie. Personen, die dies nicht beachten sind nicht geduldet und werden des Geländes verwiesen. Informationen über einen Verweis werden auch an andere ST-LARP-Veranstalter weitergegeben.
  10. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen, ohne daß der Veranstalter zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages verpflichtet ist.
  11. Jegliche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Mitarbeiter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Für Schäden, die ein Teilnehmer der Con verursacht, hat dieser selbst zu haften.
  12. Alle Rechte, insbesondere der gewerbliche Vermarktung, an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  13. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Alle Rechte im Bezug auf Star-Trek (Begriffe, Symbole, Figuren etc.) liegen bei Paramount.
  14. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.
  15. Grundsätzlich versucht der Veranstalter bei Rücktritt den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages nicht immer möglich. Hierbei sind jedoch die Rücktrittsgebühren und Rücktrittsfristen in der jeweiligen Anmeldung ausschlaggebend.
  16. Wer sich zur Con anmeldet erhält gleichzeitig die Aufforderung, den kompletten Betrag für seine Teilnahme auf ein Konto des Veranstalters zu überweisen. Im Falle eines Rücktritts, bekommt der Teilnehmer sein Geld komplett zurück, sofern er mindestens 8 Wochen vorher seinen Rücktritt schriftlich oder mit bestätigter E-Mail bekanntgibt. Bei Stornierungen bis 6 Wochen vorher müssen wir leider 10% des Betrages als Stornogebühr einbehalten. Bei Absagen innerhalb der letzten 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn erhöht sich dieser Betrag auf 20%. Bitte haben Sie dafür Verständnis, denn das Orga-Team bekommt diese Kosten in Rechnung gestellt. Dies gilt natürlich nicht, wenn Sie einen Ersatzteilnehmer schicken, der Ihren Platz einnimmt.
  17. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
  18. Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeit aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
  19. Die Wirksamkeit dieser AGB bleibt von der einzelner Punkte dieser AGB unberührt.